Kosten


Gesetzlich Krankenversicherte

 

Die Verhaltenstherapie gehört in Deutschland zu den Richtlinienverfahren der Psychotherapie, das heißt ihre Effektivität ist wissenschaftlich begründet und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierfür muss spätestens nach 5 probatorischen Sitzungen die Therapiebedürftigkeit festgestellt und ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden, wobei letzteres in Zusammenarbeit mit dem/der Psychotherapeut/-in geschieht. Die Kosten des Erstgesprächs und der probatorischen Sitzungen werden generell übernommen, bei Annahme des Antrags ebenfalls die Kosten für 25 (Kurzzeittherapie) oder 45 (Langzeittherapie) Sitzungen mit Option auf Verlängerung.

 

 

Privat Krankenversicherte

 

Privat Krankenversicherte werden nur in Ausnahmefällen zur Behandlung aufgenommen. Beachten Sie bitte, dass der 3,5-fache Satz nach der GOP erhoben wird und somit eventuelle Zuzahlungen auf Sie zukommen.

Für privat Krankenversicherte sind die mit der Krankenversicherung vereinbarten Leistungen entscheidend. Informieren Sie sich vorher bei ihrer Krankenkasse ob ihr Versicherungsschutz die Behandlung psychischer Erkrankungen beinhaltet. Es empfiehlt sich, vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahmeerklärung anzufordern. Die teilweise Kostenübernahme durch die Beihilfe ist ebenfalls möglich.

 

 

Selbstzahler/-innen

 

Es ist auch möglich, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. In manchen Fällen kann es sogar ratsam sein, sich für die Übernahme der Kosten zu entscheiden. Dies wäre der Fall, wenn eine Verbeamtung angestrebt wird. Weiterhin können durch den Eintrag der Therapie in die Krankengeschichte, Nachteile bei Abschluss einer Privat- oder Lebensversicherung entstehen. Beachten Sie bitte, dass der 3,5-fache Satz nach der GOP erhoben wird.